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Über
das Institut |
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Der Gegenstand und die Methode rechtshistorischer Forschung können in
verschiedener Weise bestimmt werden. Traditionell wird als Aufgabe der
Rechtsgeschichte die Erforschung und Beschreibung der Entwicklungsgeschichte
einer bestimmten Rechtsordnung, nämlich derjenigen, in welcher der jeweilige
Rechtshistoriker lebt, angesehen. Dieses Konzept beruht auf der Hoffnung, durch
Geschichte nicht nur ein genaueres Verständnis des aktuellen Rechts, sondern
auch Unterstützung beim Entwerfen zukünftiger Regeln und Problemlösungen zu
gewinnen. [mehr]
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Direktion, Fachbeirat und Kuratorium
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Das Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte in Frankfurt wurde im
Jahre 1964 von Helmut Coing gegründet. Heute liegt die wissenschaftliche Leitung
bei Thomas Duve. Erster Direktor war Helmut Coing (1912-2000). Nach seiner
Emeritierung folgten ihm im Jahre 1980 Dieter Simon und Walter Wilhelm
(1928-2002), 1991 wurde Michael Stolleis berufen, 2001 trat Marie Theres Fögen
(1946-2008) die Nachfolge von Dieter Simon an. Michael Stolleis hatte nach
seiner Emeritierung 2006 im September 2007 erneut die kommissarische Leitung des
Instituts bis Ende 2009 übernommen. Zum 1. September 2009 ist Thomas Duve zum
hauptamtlichen Direktor berufen worden, ab 1. Januar 2010 ist er
geschäftsführender Direktor. Auswärtiges Wissenschaftliches Mitglied des
Instituts ist Professor Knut Wolfgang Nörr.
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Aufgaben des Instituts  |
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Die universitäre Rechtsgeschichte, wie sie mit durchaus großen quantitativen und
qualitativen Unterschieden in allen europäischen Staaten gepflegt wird, stellt
sich in der Hauptsache als Geschichte der jeweiligen nationalen Rechtssysteme
dar. Ein Institut, das sich ganz akzentuiert mit dem transnationalen Vergleich
und der Darstellung der europäischen Rechtsentwicklung zu beschäftigen hat,
sieht sich zu diesen Forschungsstrukturen nicht in Konkurrenz, sondern weiß sich
in einer teils ergänzenden, teils unterstützenden, vor allem aber in einer
koordinierenden und kommunikationsverdichtenden Funktion.
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Nationale und internationale Kooperationen
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Das Institut hat in der Herstellung bilateraler, besser noch multilateraler
Kommunikation von Anfang an einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit gesehen und von
vornherein aus dem sozialen Teilsystem Wissenschaft heraus ganz bewusst einen
Beitrag zum übergreifenden Europagedanken leisten wollen. Es war in diesem
Zusammenhang nicht von ungefähr, dass es in seinen Aufbaujahren von einem
Kuratorium unter dem Vorsitz von Professor Walter Hallstein beraten wurde. Wie
wenige andere Persönlichkeiten verkörperte er die Verbindung der Arbeit des
Instituts mit der Suche nach den Gemeinsamkeiten der europäischen Rechtskultur
in Vergangenheit und Zukunft.
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Informationen für wissenschaftliche Gäste und Stipendiaten
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Das Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte hat jedes Jahr eine
Vielzahl wissenschaftlicher Gäste und Stipendiaten, die gerne die hervorragenden
wissenschaftlichen Arbeitsbedingungen nutzen, Kontakte knüpfen und die
Spezialliteratur in der Bibliothek einsehen. Wir bemühen uns, den Wünschen der
Gäste entgegenzukommen und den Aufenthalt für die Forscher so gewinnbringend wie
möglich zu gestalten.
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Freunde und Förderer |
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Der Verein "Freunde des Frankfurter Max-Planck-Instituts für europäische
Rechtsgeschichte e.V. stellt sich vor. Der Zweck des Vereins ist die ideelle und
materielle Förderung von Wissenschaft und Forschung am Max-Planck-Institut für
europäische Rechtsgeschichte, Frankfurt am Main" (MPIeR). Wir möchten die
Forschungen auf dem Gebiet der europäischen Rechtsgeschichte einer weiteren,
auch nicht fachlichen Öffentlichkeit bekannt machen und Interessierte aus allen
Bereichen einladen, diese kennen zu lernen. Wir werden die Hauptprojekte und die
Forschungsrichtungen, die am Max-Planck-Institut betrieben werden, vorstellen.
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